Impressum

ShapeUp GmbH & Co.OHG

Geschäftsführung:

Michael Lautenschlager

Handelsregister: HRA 3101

Amtsgericht Amberg

USt.-Id.: DE 275789292

Nürnberger Strasse 29

92242 Hirschau

Telefon: +49 9622 / 7056190

Email: info@shapeup-training.de

 

Technische Umsetzung und Design
Spitzen-Tech UG (haftungsbeschränkt)
Finkenstraße 7
D-92253 Schnaittenbach
Tel.: (+49) 09622 / 609070
info@spitzen-tech.de
www.spitzen-tech.de

 

Haftungshinweise

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Shape Up

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (STAND 26.08.2013)

1. ALLGEMEINE REGELUNGEN

1.1 AUSSCHLIEßLICHE GELTUNG.

ES GELTEN AUSSCHLIEßLICH UNSERE VERTRAGSBEDINGUNGEN IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FORM.

1.2 KEINE ÜBERTRAGBARKEIT.

OHNE UNSERE ZUSTIMMUNG KANN EIN EINZELNER VERTRAG NICHT AUF DRITTE ÜBERTRAGEN WERDEN.

1.3 PREISE.

WIR KÖNNEN UNSERE PREISLISTE IN EINEM UMFANG BIS MAXIMAL 10 % DES BISHERIGEN BETRAGES ÄNDERN. WIR KÖNNEN AUCH UNSERE VERTRAGSBEDINGUNGEN EINSEITIG ÄNDERN. DIESE ÄNDERUNGEN WERDEN AUCH AUF LAUFENDE VERTRÄGE AB DEM 90.TAG NACHDEM WIR SIE DURCH AUSHÄNDIGUNG IN UNSEREN GESCHÄFTSRÄUMEN BEKANNT GEGEBEN HABEN WIRKSAM, SOFERN DER KUNDE NICHT SCHRIFTLICH WIDERSPRICHT.

1.4 ZAHLUNGSVERZUG.

KOMMT EIN KUNDE MIT MINDESTENS ZWEI VEREINBARTEN FÄLLIGEN ZAHLUNGEN GANZ ODER TEILWEISE IN VERZUG, WIRD DER NOCH OFFENE BETRAG FÜR DIE GESAMTDAUER DES VERTRAGES SOFORT ZUR ZAHLUNG FÄLLIG. BEI ZAHLUNGSVERZUG GELTEN 5 % JAHRESZINSEN ÜBER DEM BASISSATZ ALS VEREINBART. AB DEM ZWEITEN MAHNSCHREIBEN DÜRFEN WIR MAHNKOSTEN IN HÖHE VON MINDESTENS EURO 5,00 GELTEND MACHEN, SOFERN DER KUNDE NICHT NACHWEIST, DASS UNS GERINGERE KOSTEN ENTSTANDEN SIND. WEITERGEHENDE ERSATZANSPRÜCHE BLEIBEN UNBERÜHRT. LASTSCHRIFT RÜCKLÄUFER GEHEN AUF KOSTEN DES MITGLIEDS (CA. 10 €, JE NACH BANK)

1.5 AUFRECHNUNGSEINSCHRÄNKUNG.

DER KUNDE KANN GEGEN UNS NUR MIT FORDERUNGEN AUFRECHNEN, WENN DIESE UNBESTRITTEN ODER RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLT SIND.

1.6 LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNG / RENOVIERUNG.

WIRD ES UNS AUS GRÜNDEN, DIE WIR NICHT ZU VERTRETEN
HABEN (HÖHERE GEWALT), UNMÖGLICH, LEISTUNGEN ZU ERBRINGEN, HAT DER KUNDE KEINEN ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ. WIR KÖNNEN AUFGRUND ANFALLENDER RENOVIERUNGSARBEITEN ODER ANDEREN BETRIEBSBEDINGTEN GRÜNDEN (Z.B.ALLGEMEINER INSTANDSETZUNG) NACH MIND. 4-WÖCHIGER VORHERIGER ANKÜNDIGUNG DIE ANLAGE GANZ ODER TEILWEISE SCHLIEßEN. SOFERN WIR KEINE ERSATZTRAININGSMÖGLICHKEIT ANBIETEN, ENTFÄLLT DIE ZAHLUNGSPFLICHT FÜR DEN ZEITRAUM DES NUTZUNGS-AUSFALLS. DARÜBER HINAUSGEHENDE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN BESTEHEN NICHT.

1.7 HAFTUNGSUMFANG.
BEI EINGETRETENEN UNFÄLLEN UND DEREN FOLGEN SOWIE SACHSCHADEN IST PRIMÄR DIE MITGLIEDS UNFALL- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IN ANSPRUCH ZU NEHMEN.

WIR HAFTEN BEI LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT NUR BEI VERLETZUNG
VERTRAGSWESENTLICHER PFLICHTEN (KARDINALPPFLICHTEN)
SOWIE BEI PERSONENSCHÄDEN. IM ÜBRIGEN IST UNSERE VORVER-

TRAGLICHE, VERTRAGLICHE UND AUßERVERTRAGLICHE HAFTUNG

AUF VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT BESCHRÄNKT,WOBEI

DIE HAFTUNGSBEGRENZUNG AUCH IM FALLE DES VERSCHULDENS EINES ERFÜLLUNGSGEHILFEN DES ANBIETERS GILT. SOWEIT KEIN VORSATZ VORLIEGT, ISTU NSERE HAFTUNG AUF DEN TYPISCHER WEISE VORHERSEHBAREN SCHADEN BEGRENZT. DAS TRAINING

ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. DER KUNDE WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS DIE UMKLEIDESCHRÄNKE NICHT ZUR AUFBEWAHRUNG VON WERTGEGENSTAENDEN WÄHREND DES TRAININGS GEEIGNET SIND.

1.8 EIGENE GETRÄNKE.

IM INTERESSE DER SICHERHEIT
UND SAUBERKEIT DER ANLAGE IST DAS MITBRINGEN VON ZERBRECHLICHEN
ODER NICHT VERSCHLIEßBAREN GETRÄNKEN UNTERSAGT.

 

2. BESONDERE REGELUNGEN FÜR MITGLIEDERVERTRÄGE

2.1 LEISTUNGSUMFANG.
MIT ABSCHLUSS DIESER VEREINBARUNG ERHÄLT DER TEILNEHMER DIE MÖGLICHKEIT, UNSERE RÄUME UND EINRICHTUNGEN SOWIE

UNSERE SPORT- UND TRAININGSGERÄTE WÄHREND DER

ÖFFNUNGSZEITEN BELIEBIG OFT UND LANGE ZU BENUTZEN. EINE SPORTMEDIZINISCHE TAUGLICHKEITS-PRÜFUNG FINDET NICHT AUTOMATISCH STATT. HIERFÜR IST DER TEILNEHMER SELBST VERANTWORTLICH. EINE GARANTIE ZUR ERREICHUNG VORGEGEBENER ZIELE BESTEHT NICHT.

2.2 DAUER DER VERTRAGSBINDUNG.
DIE VERTRAGSBINDUNG RICHTET SICH GRUNDSÄTZLICH NACH
DER VEREINBARUNG UND VERLÄNGERT SICH STILLSCHWEIGEND

UM JE 3 MONATE, WENN EINE VERTRAGSSEITE NICHT SPÄTESTENS

2 MONATE VOR BEENDIGUNG DER VERTRAGSBINDUNG SCHRIFTLICH
GEKÜNDIGT HAT.

2.3 REHASPORT ZUSATZ-ABO.

DAS VERGUENSTIGTE REHASPORT ZUSATZ-ABO BIETEN WIR AUSSCHLIESSLICH UNSEREN REHASPORT-PATIENTEN MIT EINEM GUELTIGEN UND AKTUELLEN REHASPORT-REZEPT ALS HEILNACHBEHANDLUNG/GESUNDHEITSTRAINING AN.

OHNE DIE REGELMAESSIGE TEILNAHME AN DEN AERZTLICH VERORDNETEN REHASPORT-KURSEN MIT MINDESTENS
2 KURSEN IM MONAT (SCHNITT DER LETZTEN 3 MONATE) WIRD

DAS REHASPORT ZUSATZ-ABO ZU EINER VOLLMITGLIEDSCHAFT

GEWANDELT UND AUCH SO ABGEBUCHT. BEI ERNEUTER UND VOR ALLEM REGELMAESSIGER REHASPORT-TEILNAHME IST WIEDER DER SPEZIELLE SONDERTARIF LT. VORDERSEITE / VERTRAG GUELTIG:

ANMERKUNG:

IHR REHASPORT-REZEPT HAT EINE GÜLTIGKEIT VON 18 MONATEN.

BIS DAHIN MÜSSEN SIE DIE ÄRZTLICH VERORDNETEN 50 EINHEITEN

GELEISTET HABEN.

DIE STABILISIERUNG UND ANGESTREBTE VERBESSERUNG IHRES

GESUNDHEITSZUSTANDES IST NUR BEI EINER REGELMAESSIGEN
TEILNAHME AM REHASPORT MOEGLICH.

2.4 KURZZEITIGE VERHINDERUNG.
IST DER KUNDE KURZFRISTIG AN DER NUTZUNG DES TRAININGS
VERHINDERT, BLEIBT ER AUCH DANN VERPFLICHTET, DIE VOLLE

GEBÜHR ZU ZAHLEN, WENN DIE URSACHE IN SEINER PERSON LIEGT. DIES GILT INSBESONDERE BEI URLAUB, ERKRANKUNG ODER ANDEREN MEDIZINISCHEN GRÜNDEN. IHM BLEIBT ALLERDINGS DIE MÖGLICHKEIT ÜBER EINEN „TIME-STOP“ EINEN „ERSATZKUNDEN“, DER SEINE MITGLIEDSCHAFT WEITERFÜHRT, ZU SUCHEN. DIES IST JEDOCH HÖCHSTENS EINMAL PRO JAHR FÜR DIE DAUER VON 3 MONATEN MÖGLICH.

2.5 DAUERHAFTE VERHINDERUNG / RUHEZEITEN.

IN AUSNAHMEFÄLLEN, WIE Z.B. DAUERERKRANKUNG,

SCHWANGERSCHAFT ODER EINZIEHUNG ZUR BUNDESWEHR, IST DER KUNDE BERECHTIGT, EINE ERSATZPERSON ANZUMELDEN. ALTERNATIV IST DER KUNDE BERECHTIGT, DEN VERTRAG FÜR DEN ZEITRAUM DER VERHINDERUNG UNENTGELTLICH AUSZUSETZEN (RUHEZEIT). DAS RECHT DES KUNDEN ZUR KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND BLEIBT DAVON UNBERÜHRT.

 

3. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

3.1 SCHRIFTFORM.
GERICHTSSTAND IST AMBERG,WENN DER KUNDE UNTERNEHMER IST ODER IM AUSLAND SEINEN GERICHTSSTAND HAT. ES GILT
DEUTSCHES RECHT.

3.2 SALVATORISCHE KLAUSEL.
SOLLTE EINE BESTIMMUNG DIESES VERTRAGES UND / ODER SEINER
ERGÄNZUNGEN ODER ÄNDERUNGEN UNWIRKSAM SEIN, SO WIRD DADURCH DIE WIRKSAMKEIT DES VERTRAGES IM ÜBRIGEN NICHT BERÜHRT. DIE UNWIRKSAME BESTIMMUNG WIRD DURCH EINE WIRKSAME ERSETZT, DIE DER WIRTSCHAFTLICH GEWOLLTEN AM NÄCHSTEN KOMMT.